Wir sind als erfahrene Anwälte auf fast allen Gebieten des nationalen wie des internationalen Wirtschaftsrechts tätig. Durch unser in mehr als 25 Jahren geschaffenes, vielfältig in der Praxis bewährtes Netzwerk – bestehend u.a. aus ausländischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern – sind wir in der Lage, unsere Mandanten in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten auf der ganzen Welt zu begleiten.
Wir beraten und vertreten mittelständische ebenso wie große, weltweit operierende Konzernunternehmen und kennen aus jahrzehntelanger Erfahrung die Wege, die bei Auslandsaktivitäten zu beschreiten sind. Wenn gewünscht, sind wir auch im Ausland persönlich an Ihrer Seite.
Wir arbeiten – fall- und situationsabhängig – einzeln oder im Team, in jedem Fall aber in enger Absprache mit unseren Mandanten. Effektivität und Kostentransparenz sind uns sehr wichtig.
Wir können vieles, aber nicht alles. Deshalb arbeiten wir auf Gebieten, die erfahrungsgemäß oft mit unseren Fachgebieten Berührung haben, die wir selbst jedoch nicht bearbeiten, mit erfahrenen Spezialisten in anderen Kanzleien zusammen – sei es im Wirtschaftsstrafrecht, im Kartellrecht, im Patentrecht, im Insolvenzrecht oder auch im Wirtschaftsverwaltungsrecht (z. B. bei Bieterverfahren, öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren u. ä.). Unsere Mandanten können gewiss sein, dass wir kein wirtschaftliches Eigeninteresse daran haben, wenn wir die Überprüfung zusätzlicher Rechtsfragen durch externe Berater empfehlen, getreu unserer Maxime, dass Beratung nicht Selbstzweck sein darf.